Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat grünes Licht für den „Investitions-Booster“ gegeben – ein umfassendes steuerliches Sofortprogramm, das darauf abzielt, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken und Investitionen massiv anzukurbeln. Was bedeutet das konkret für Sie? Ganz einfach: Es warten attraktive neue Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig Ihr Geschäft fit für die Zukunft zu machen!
1. Die Rückkehr der degressiven Abschreibung: Schneller Steuern sparen!
Erinnern Sie sich an die degressive Abschreibung? Sie ist zurück! Für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Sie zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 anschaffen, können Sie die Kosten wieder schneller von der Steuer absetzen. Statt linear über die Nutzungsdauer können Sie das bis zu Dreifache der linearen Rate, maximal 30 % des Restwerts pro Jahr, geltend machen. Das bedeutet für Sie: Ihre Gewinne schmelzen schneller und Sie haben mehr Liquidität im Unternehmen.
Gerade bei größeren Anschaffungen wie Maschinen, Fahrzeugen oder IT-Ausstattung lohnt sich jetzt eine genaue Planung. Bedenken Sie, dass im Anschaffungsjahr die Abschreibung anteilig erfolgt – eine Investition im Juli 2025 bedeutet im ersten Jahr die halbe Jahresabschreibung.
2. Elektrofahrzeuge im Fokus: Die XXL-Sonderabschreibung und Dienstwagen-Vorteile!
Die Elektromobilität wird noch attraktiver! Für Elektrofahrzeuge, die Sie nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 erwerben, gibt es eine brandneue Sonderabschreibung:
75 % der Anschaffungskosten können Sie bereits im Kaufjahr geltend machen!
Die restlichen 25 % verteilen sich auf die folgenden fünf Jahre (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %).
Beachten Sie, dass diese Sonderabschreibung eine „Entweder-oder-Regelung“ ist – Sie können sie nicht zusätzlich zur degressiven oder linearen Abschreibung nutzen. Leasingfahrzeuge sind leider ausgenommen, hier zählt der Kauf.
Eine zeitanteile Abschreibung gilt bei der Anwendung der neuen Sonderabschreibung nicht. Somit kann bereits bspw. bei einem Kauf im Dezember diesen Jahres eine Abschreibung von 75% der Anschaffungskosten genutzt werden.
Dienstwagen:
Die magische Grenze für die besonders günstige 0,25 %-Regelung bei der privaten Nutzung von Elektro-Dienstwagen steigt von 70.000 EUR auf 100.000 EUR Bruttolistenpreis! Das macht hochwertige Elektrofahrzeuge als Dienstwagen noch attraktiver für Sie und Ihre Mitarbeiter.
3. Thesaurierung und Körperschaftsteuer: Mehr Gewinn im Unternehmen lassen!
Für Personenunternehmen gibt es eine gute Nachricht: Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne wird schrittweise gesenkt. Von aktuell 28,25 % geht es über 27 % (ab 2028) und 26 % (ab 2030) bis auf 25 % ab 2032.
Das soll die Attraktivität der Gewinnthesaurierung erhöhen und die Lücke zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften verringern. Es lohnt sich also noch mehr, Gewinne im Unternehmen zu belassen und für Reinvestitionen zu nutzen!
Apropos Kapitalgesellschaften: Auch hier ist eine wichtige Änderung im Anmarsch!
Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % bis 2032 gesenkt werden. Eine deutliche Entlastung, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen international stärkt.
Ihr nächster Schritt: Planen Sie Ihre Zukunft!
Der „Investitions-Booster“ ist mehr als nur eine Sammlung neuer Paragraphen – er ist eine Einladung, über Ihre Geschäftsstrategie und Investitionsvorhaben neu nachzudenken. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen, Ihre Liquidität zu verbessern und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Witerführende Links:
– Bundesfinanzministerium: „Wachstumsbooster“