Was Sie über die Änderungen im Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Anpassung der Umsatzbesteuerung für Kleinunternehmer in Kraft, die viele Unternehmer betrifft. Diese Änderungen sind Teil einer bundesweiten Reform zur Entlastung und Vereinfachung von Selbständigen, insbesondere in Bereichen wie Nebenberuflichkeit und kleinen Unternehmen. Diese gesetzliche Regelung ist derzeit noch im Entwurf und noch nicht im Gesetz verankert.
Als Steuerberater in Dormagen möchte ich Ihnen die wichtigsten Neuerungen vorstellen und Ihnen zeigen, wie Sie als Kleinunternehmer davon profitieren können.
Die Regelungen für Kleinunternehmer sind in § 19 Umsatzsteuergesetz verankert. Dabei handelt es sich um ein Wahlrecht, das der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann.
Wenn der Unternehmer auf die Regelung verzichten und auf die Regelbesteuerung optieren möchte, ist er für mindestens fünf Jahre an diese Erklärung gebunden.
Was sind die Vorteile der Kleinunternehmerregelung?
Vorteile auf einen Blick:
- Keine Umsatzsteuerabführung bei einem Jahresumsatz von bis zu 25.000 Euro.
- Keine Verpflichtung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Abführung der Umsatzsteuer – das spart Zeit und Kosten.
- Der Umsatzsteuer-Status bleibt bestehen, solange die Grenze nicht überschritten wird.
Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung?
Nachteile auf einen Blick:
- Kein Vorsteuerabzug für Eingangsrechnungen.
- Nicht sinnvoll, wenn hauptsächlich an Unternehmer abgerechnet wird, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind.
Anhebung der Umsatzgrenze auf 25.000 Euro
Bisher lag die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung im laufenden Kalenderjahr bei 22.000 Euro. Mit der neuen Regelung wird diese Grenze auf 25.000 Euro erhöht. Voraussetzung für die Befreiung von der Umsatzsteuer ist also, dass der inländische Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) nicht überschreitet.
Dabei ist die Umsatzgrenze von 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr zukünftig als harte Grenze zu verstehen. Sollte im laufenden Kalenderjahr der Umsatz höher ausfallen als 100.000 Euro, gilt die Kleinunternehmerregelung bis zu diesem Betrag. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr für den übersteigenden Betrag nicht mehr in Betracht. Diese Änderung weicht von der bisherigen Regelung ab, nach der eine voraussichtliche Schätzung des Jahresumsatzes ausgereicht hat und ein Wechsel innerhalb des Jahres nicht vorgesehen war.
Wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in einem Jahr beginnt, kann er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreitet. Dieser Betrag ist ebenfalls als Grenzbetrag zu sehen. Sollte der Unternehmer in der Mitte des Jahres mit seiner Tätigkeit beginnen (z. B. zum 01.06.), wurden die Einkünfte bisher auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. Diese Umrechnung in einen Jahresgesamtumsatz entfällt ab dem Jahr 2025.
Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung
Kleinunternehmer waren bisher dazu verpflichtet, eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben, obwohl sie keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und auch nicht vereinnahmen. In der Umsatzsteuererklärung wurde somit eine sogenannte Nullmeldung abgegeben. Diese Pflicht wird nun für Kleinunternehmer abgeschafft. Die letzte Umsatzsteuererklärung, die abgegeben werden muss, ist für das Jahr 2023. Ab dem Jahr 2024 entfällt diese Pflicht.
Öffnung der Kleinunternehmerregelung für EU-Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die deutsche Kleinunternehmerregelung durch eine wichtige Neuerung für Unternehmen aus dem gesamten EU-Gebiet zugänglicher. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass auch Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land die deutsche Kleinunternehmerregelung anwenden können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und in Deutschland tätig sind. Bisher galt die Kleinunternehmerregelung nur für Unternehmen in Deutschland.
Fazit: Was bedeuten die Änderungen für Sie als Kleinunternehmer?
Für Kleinunternehmer, die steuerliche Vereinfachungen nutzen möchten, bietet die Neuregelung ab 2025 einige Vorteile. Neben der Anhebung der Umsatzgrenze wird der Verwaltungsaufwand verringert. Allerdings ist die Umsatzgrenze von 100.000 Euro künftig als harte Grenze zu verstehen.
Möchten Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren oder prüfen, ob die freiwillige Umsatzsteuerpflicht für Sie vorteilhafter ist? Als Steuerberater in Dormagen stehe ich Ihnen zur Seite, um die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell zu finden.
Quellen: