Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung wurde ins Leben gerufen, um die deutsche Wirtschaft zu stärken und den Wohlstand langfristig zu sichern. Sie umfasst insgesamt 49 Maßnahmen, die vor allem in den Bereichen Digitalisierung, Dekarbonisierung und Forschung & Entwicklung ansetzen. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten, insbesondere durch private Investitionen und eine vereinfachte Bürokratie. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Förderung von Forschung und die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Unternehmen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von vollelektrischen und emissionsfreien Fahrzeugen.
Unternehmen profitieren dabei von einer neuen Sonderabschreibung für diese Fahrzeuge. Die Investitionskosten können über sechs Jahre steuerlich abgeschrieben werden, wobei der Abschreibungssatz im ersten Jahr bei 40 % liegt. Diese Regelung soll die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge attraktiver machen und ist bis Ende 2028 befristet.
Das Steuerfortetwicklungsgesetz ist allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht in Kraft.
Geplante Maßnahmen im Steuerfortentwicklunsgesetz in Kürze:
- Förderung der E-Mobilität ab Anschafftung ab dem 01. Juli 2024 (Rückwirkend)
- Sonderabschreibung von betrieblichen Elektrofahrzeugen (kein! Hybrid) von 40% im ersten Jahr bis Anschaffung 31.12.2028
- Ansatz des geviertelten Bruttolistenpreises (Sogenante 0,25%-Regelung) für die 1% und 0,03%-Regelung bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 Euro (vorher 70.000 Euro)
Weiterführender Link:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-wachstumsinitiative-2306106